1. Die SINEO GmbH verpflichtet sich, jeden Vermittlungsauftrag sorgfältig und unter Wahrung der Vertraulichkeit durchzuführen. Der Auftraggeber stellt der SINEO GmbH eine Stellenbeschreibung und die erforderlichen Qualifikationen, Hard- und Soft-Skills für das Anforderungsprofil zur Verfügung.
2. Der Vermittlungsauftrag ist erfüllt, wenn zwischen dem Auftraggeber und dem vermittelten Kandidaten ein Arbeitsverhältnis zustande gekommen ist.
3. Das Vermittlungshonorar wird vor Auftragserteilung individuell vereinbart und richtet sich nach Art, Leistungsumfang und Schwierigkeitsgrad. Berechnet sich das Vermittlungshonorar prozentual, so ist die Berechnungsgrundlage das Jahresbruttogehalt des vermittelten Kandidaten. Zum Jahresbruttogehalt gehören auch sämtliche Sonderzahlungen, insbesondere das 13./14. Monatsgehalt, Weihnachtsgratifikationen und Urlaubsgelder. Auf variable Anteile vom Jahresbruttogehalt werden 15 % berechnet.
4. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Konditionen des, mit dem betroffenen Kandidaten, geschlossenen Arbeitsvertrages offen zu legen.
5. Der Vermittlungsauftrag kann von beiden Vertragsparteien jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Bei Stornierung oder Selbstbesetzung des Auftrags innerhalb der ersten drei Monate nach Projektbeginn wird eine Aufwandsentschädigung seitens des Mandanten von 15% des im Anforderungsprofil festgelegten Jahresbruttogehalts fällig.
6. Der Projektbeginn ist erfolgt sobald die wesentlichen Kriterien und Ausschlusskriterien des Profils festgesetzt wurden und nach beidseitiger Unterschrift des Angebotes.
7. Mit Abschluss des Arbeitsverhältnisses zwischen Auftraggeber und vermittelten Arbeitnehmer übernimmt der Auftraggeber die alleinige Verantwortung für seine Entscheidung.
8. Bei Nichtzustandekommen eines Beschäftigungsverhältnisses im Rahmen der Vermittlungstätigkeit ist jegliche Haftung ausgeschlossen. Dies gilt auch für leichte Fahrlässigkeit. Eine Überprüfung der von Bewerbern gemachten Angaben obliegt allein dem Auftraggeber.
9. Personalunterlagen, die dem Auftraggeber durch die SINEO GmbH zur Verfügung gestellt werden, sind vertraulich zu behandeln. Bis auf die Personalunterlagen des vermittelten Arbeitnehmers bleiben sie Eigentum der SINEO GmbH und sind sofort nach Beendigung des Vermittlungsauftrags zurückzugeben oder zu löschen.
10. Bei Weitergabe von Direktbewerbungen des Auftraggebers an die SINEO GmbH obliegt die Gewährleistung des Datenschutzes bis zum Projektende dem Auftraggeber. Im Rahmen der Beauftragung verpflichten sich beide Parteien zur Verschwiegenheit.
11. Wird innerhalb von zwölf Monaten nach Projektabschluss, Auftragsstornierung oder Selbstbesetzung ein Kandidat, dessen Unterlagen dem Auftraggeber während der Projektabwicklung von der SINEO GmbH zur Verfügung gestellt wurden, vom Auftraggeber eingestellt, so wird ein Vermittlungshonorar in vereinbarter Höhe fällig. Ist die Höhe des Vermittlungshonorars für eine Einstellung nach Ende des Projektzeitraums nicht geregelt, so werden bei vorheriger Stornierung des Projektes 30% und bei vorherigem Projektabschluss oder Selbstbesetzung durch einen anderen Kandidaten 15% vom Jahresbruttogehalts fällig. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die SINEO GmbH umgehend über entsprechende Umstände zu informieren und sämtliche Vereinbarungen und Verträge mit dem betreffenden Kandidaten gegenüber der SINEO GmbH offenzulegen.
12. Nebenabreden sowie Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
13. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise nichtig sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
14. Gerichtsstand ist der Sitz der SINEO GmbH.
Stand: 24.03.2019