Sie haben es sicherlich bereits gehört – seit dem 25.05.2018 ist die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft. Sie stellt neue Anforderungen an die Recruiting-Prozesse und Personaler vor neue Herausforderungen: Wie lässt sich die neue Datenschutzverordnung umsetzten ohne allzu große Hürden für den Bewerber aufzubauen?

Bestenfalls sind Sie optimal vorbereitet und haben Ihre Prozesse wo nötig angepasst. Es lohnt sich, die eigenen Prozesse, wenn auch nur in Details an die neuen Richtlinien anzupassen, denn die Strafen bei Verstößen sind mit 4% des Jahresumsatzes oder 20 Mio. Euro erheblich. Wie sieht Ihre Candidate Experience unter Betracht der notwendigen Anpassungen aus? Wir haben den Prozess aus unserem Unternehmen umgestellt und als Inspiration für alle, die sich dem Thema widmen möchten niedergeschrieben. Das Ergebnis ist ein Infografik mit unserem Vorschlag, die DSGVO mit kleinstmöglichen Hürden für die Talente umzusetzen.

Eins noch vorab: Selbstverständlich können wir keine rechtliche Beratung vornehmen – das überlassen wir lieber den Fachleuten.  Wir möchten mit diesem Beitrag einen Vorschlag liefern, können aber keine individuelle, rechtliche Beratung ersetzen.

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